Hauptwohnsitzbestätitungen (HWB) nach § 19a Meldegesetz bestätigen, dass wohnungs- bzw. obdachlose Personen den Mittelpunkt ihrer Lebens­bziehungen in der betreffenden Gemeinde haben.

Der Verein ERfA fungiert als Kontaktstelle im Sinne des § 19a Melde­gesetzes, indem obdachlose/wohnungslose Personen am Standort der Einrichtung die Hauptwohnsitzbestätigung errichten und dauerhaft führen können. Die Anmeldung erfolgt über persönliches Ersuchen, die Voraussetzungen sind:

  • Mittelpunkt der Lebensbeziehnugen seit mind. 1 Monat im Gemeindegebiet
  • Nachweis der Identität
  • Gegenwärtig nicht regulär angemeldet
  • Bereits einmal in Österreich mit Hauptwohnsitz gemeldet gewesen

Vorrangig gilt das Angebot für Personen, die über den Verein ERfA in einer arbeitsmarktbezogenen Beratung und Betreuung stehen bzw. auf Arbeitssuche sind.

Leistungsangebot:

  • Beratung und Abklärung der Rahmenbedingungen
  • Errichtung der Hauptwohnsitzbestätigung
  • Annehme und Ausgabe von Poststücken
  • Begleitung zu den Postämtern zur Behebung von Geld und hinterlegten Poststücken
  • Weiterleitung von wichtigen behördlichen Informationen